Zuständigkeit:
Zuständig für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Gemeindevorstand der
Ausstellungszeitraum:
Der Fischereischein kann für zehn Jahre ausgestellt werden. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Fischereischein als Jugendfischereischein auf ein Jahr begrenzt, kann jedoch bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines:
Der/die Antragsteller/in
Gebühren:
Jugendfischereischein
Fischereiabgabe 3,50 €
Verwaltungsgebühr 4,00 €
gesamt 7,50 €
Zehnjahresfischereischein
Fischereiabgabe 50,00 €
Verwaltungsgebühr 36,00 €
gesamt 86,00 €