Wöllstadt in der Wetterau

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  • Ausstellung von Fischereischeinen

    Zuständigkeit:
    Zuständig für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Gemeindevorstand der

    Ausstellungszeitraum:
    Der Fischereischein kann für zehn Jahre ausgestellt werden. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Fischereischein als Jugendfischereischein auf ein Jahr begrenzt, kann jedoch bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden. 

    Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines:
    Der/die Antragsteller/in

    Gebühren:

    Jugendfischereischein

    Fischereiabgabe 3,50 €
    Verwaltungsgebühr 4,00 €
    gesamt 7,50 €

    Zehnjahresfischereischein

    Fischereiabgabe 50,00 €
    Verwaltungsgebühr 36,00 €
    gesamt 86,00 €



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