Wöllstadt in der Wetterau

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  • Personalausweis

    Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss ein gültiges Personaldokument besitzen.

    Antragsvoraussetzungen:

    Außerdem gilt:

    Gültigkeit des Ausweises:

    Wenn Sie Ihren Personalausweis dringend brauchen:
    Es ist möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Auch hierfür ist ein aktuelles Passbild notwendig.

    Bitte beachten Sie:
    Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, muss der alte Personalausweis vorgelegt werden. Die Meldebehörde ist verpflichtet, den bisherigen Personalausweis einzuziehen. Das gleiche gilt für eventuell ausgestellte vorläufige Personalausweise, da niemand mehr als einen Ausweis besitzen darf.

    Bearbeitungszeit:
    Zur Zeit drei Wochen nach Antragseingang (Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, die Gemeinde Wöllstadt hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit).

    Kosten:  

    Weitere Gebührenregelungen



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