Kinderreisepass
Für Kinder gibt es keine gesetzliche Ausweispflicht. Ein Kinderreisepass ist aber z.B. bei Reisen ins Ausland notwendig. Kinderreisepässe werden ab Geburt ausgestellt.
Antragsvoraussetzungen:
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Vorlage der Geburtsurkunde
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Aktuelles biometrisches Passbild (->
Hinweise)
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Persönliches Erscheinen des Kindes
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bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen
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bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgerechtsregelung/Negativbescheinigung des Jugendamts oder des Familiengerichts vorgelegt werden
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gültige Ausweise der Eltern
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alter Kinderausweis
Außerdem gilt:
Gültigkeitsdauer:
Kosten: 13,00 €
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