Am Donnerstag, den 20.02.2025 werden die Gemeindeverwaltung und die Kindergärten wegen einer Personalversammlung ab 13.30 Uhr geschlossen bleiben.
Bürgerservice-Wohnungsamt
Wohnungsbindungsbescheinigungen
- Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen will, benötigt eine Berechtigungsbescheinigung nach dem Wohnungsbau- bzw. nach dem Wohnungsbindungsgesetz.
- Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich die erforderlichen Einkommensnachweise sind nach Absprache einzureichen.
Bewerbungen zur Anmietung einer Gemeindewohnung
- Die formlose Bewerbung ist schriftlich einzureichen.
- Die Gründe für die Bewerbung sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sind anzugeben.